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Barrierefreiheit im E-Commerce: ein Jahr EAA — die Schonfrist ist vorbei
1. September 2026Barrierefreiheit

Barrierefreiheit im E-Commerce: ein Jahr EAA — die Schonfrist ist vorbei


Was passiert ist


Der European Accessibility Act gilt seit dem 28. Juni 2025 für die meisten digitalen Verbraucherdienste in der EU — E-Commerce eingeschlossen — sobald ein Unternehmen mehr als 10 Beschäftigte und 2 Millionen Euro Umsatz hat. Ein Jahr lang blieben sichtbare Sanktionen aus, und viele Teams behandelten die Frist als Beobachtungsthema. Diese Lesart trägt nicht mehr.


Am 4. Juni 2026 verurteilte das Gericht von Caen Carrefour Frankreich dazu, carrefour.fr und die mobile App binnen sechs Monaten vollständig barrierefrei zu machen — bei einem Zwangsgeld von 500 Euro pro Verzugstag plus 10.000 Euro Schadensersatz (der Bericht von E-commerce Mag). Die Verbände apiDV und Droit Pluriel hatten geklagt, nachdem sie Kaufstrecken dokumentiert hatten, die mit einem Screenreader nicht abschließbar waren. Eine parallele Klage gegen Auchan wurde erstinstanzlich abgewiesen; die Berufung läuft.


Bemerkenswert ist nicht das Zwangsgeld, sondern die Begründung. Carrefour verwies auf eine Website, die 71 % des französischen RGAA-Standards erfülle; das Gericht wischte das Argument beiseite und stufte Barrierefreiheit als Erfolgspflicht ein. Anders gesagt: Ein Checkout, der fast überall funktioniert, bleibt rechtlich ein unzugänglicher Dienst für die Person, die beim Bezahlen hängen bleibt.


Von Briefen zu Verfahren


Der Umschwung reicht über Frankreich hinaus — und er spielt sich genau in diesem Halbjahr ab (die Bestandsaufnahme von Level Access):


  • Schweden: Nach 124 Meldungen aus der Bevölkerung eröffnete die Regulierungsbehörde PTS bereits im Oktober 2025 die ersten Verfahren gegen Onlineshops und setzt ihre Prüfungen 2026 fort.
  • Niederlande: Die ACM hat Auskunftsersuchen an Händler weltweit verschickt, die in das Land verkaufen, und kündigt die förmliche Durchsetzung für das zweite Halbjahr 2026 an — also jetzt.
  • Deutschland: Das BFSG wird auch über das Wettbewerbsrecht durchgesetzt — Kanzleien verschicken seit Sommer 2025 Abmahnungen an nicht konforme Shops.

Bis Mitte 2026 wurde noch kein Bußgeld nach den nationalen Umsetzungsgesetzen bestätigt. Die Obergrenzen aber stehen: 100.000 Euro je Verstoß in Deutschland, bis zu einer Million in Spanien wie in Italien, 900.000 Euro oder 10 % des Umsatzes in den Niederlanden. Und der Fall Carrefour zeigt: Ein Betroffenenverband kommt mitunter schneller ans Ziel als eine Behörde.


Wo das Web wirklich steht


Der WebAIM-Million-Report vom Februar 2026 — die automatisierte Analyse der eine Million meistbesuchten Startseiten — zeigt das Ausmaß des Rückstands: 95,9 % der Seiten weisen automatisch erkennbare WCAG-Verstöße auf, mehr als im Vorjahr, mit durchschnittlich 56 Fehlern pro Seite (der WebAIM-Report). Die Ursachen sind von frappierender Banalität: unzureichende Kontraste (83,9 % der Seiten), Bilder ohne Alternativtext (53,1 %), Formularfelder ohne Beschriftung (51 %), leere Links (46,3 %). Eine Handvoll Fehlerfamilien bündelt fast das gesamte Problem — und es sind genau die, die im Checkout die Tastaturnavigation oder den Screenreader ausbremsen.


WCAG 2.2 kommt in die europäische Norm


EAA-Konformität wird heute über die Norm EN 301 549 gemessen, die auf WCAG 2.1 Stufe AA verweist. Die Revision, die WCAG 2.2 aufnimmt, wird im Laufe von 2026 erwartet, bevor sie im EU-Amtsblatt zitiert wird. Die neuen Kriterien sind für jeden Shop greifbar: Mindestgröße für Touch-Ziele, ein Tastaturfokus, den keine fixierte Leiste verdeckt, Alternativen zu jeder Drag-and-drop-Geste, Authentifizierung ohne kognitive Hürde. Wer jetzt WCAG 2.2 AA anpeilt, zahlt kaum mehr als für 2.1 — und erspart sich die zweite Baustelle in achtzehn Monaten.


Womit Sie anfangen sollten


  1. Auditieren Sie die Kaufstrecke, nicht die Startseite. Suche, Produktseite, Warenkorb, Bezahlung, Kontoerstellung: Dort liegt das juristische Risiko, wie der Fall Carrefour gezeigt hat.
  2. Beheben Sie zuerst die fünf WebAIM-Fehlerfamilien. Kontraste, Alternativtexte, Formular-Labels, leere Links und Buttons: automatisch messbar, ohne Relaunch korrigierbar — und sie verursachen den Großteil der realen Blockaden.
  3. Testen Sie mit Tastatur und Screenreader. Zehn Minuten Tab-Navigation durch Ihren Checkout verraten mehr als jeder Tool-Score — und die gefundenen Blockaden sind genau die, die ein Verband feststellen wird.
  4. Veröffentlichen Sie eine Barrierefreiheitserklärung samt Feedback-Kanal. Mehrere Behörden prüfen zuerst diese Transparenz; fehlt sie, stehen Sie von Anfang an auf der Liste der näher anzusehenden Fälle.
  5. Verankern Sie Barrierefreiheit in der Definition of Done. Ein einmaliges Audit veraltet mit dem nächsten Release; ein Abnahmekriterium nicht.

Meine Einschätzung


Barrierefreiheit hat gerade ihren Status gewechselt: von der achtbaren guten Praxis zum messbaren Betriebsrisiko — wie Sicherheit oder DSGVO zuvor. Was mich am Urteil von Caen beeindruckt, ist die Zurückweisung des Arguments der 71-Prozent-Konformität — genau die Verteidigung, die viele E-Commerce-Verantwortliche in gutem Glauben vorbereiten. Die gute Nachricht: Der Großteil des Weges besteht aus banalen, gut werkzeuggestützten Korrekturen — deutlich billiger als ein Zwangsgeld, eine Abmahnung oder die Kunden, die seit Jahren lautlos verloren gehen.